Neuer Artikel von Detken: Öffentliches WLAN in Deutschland - Zwischen dem technisch Machbaren und den gesetzlichen Vorschriften

Deutschland hinkt gegenüber anderen Ländern beträchtlich in der Nutzung öffentlicher WLAN-Hotspots hinterher. Während man z.B. in Dublin bereits in jedem einfachen Bus einen kostenlosen WLAN-Zugang bekommt, sind in Deutschland nur teure Hotspots in Hotels oder öffentlichen Bereichen anwählbar. Freie Hotspots wurden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von einigen Betreibern (z.B. kleineren Cafés) wieder eingestellt. Dabei kann die Hotspot-Umsetzung eigentlich so einfach sein. Trotzdem gibt es in Deutschland relativ wenige Angebote. Warum ist das so? Gibt es eine Lösung aus diesem Fortschrittshemmnis? Oder wird Deutschland weiter hinter der aktuellen Entwicklung hinterherlaufen?

Dabei macht es die Deutsche Telekom mit ihrem Produkt HotSpots vor, wie man als Provider WLAN-Zugänge ausrollen bzw. anbieten kann. Der Dienst wird an über 1 Mio. Standorten in Deutschland in Hotels und Cafés, auf Flughäfen und Bahnhöfen nicht nur Telekom-Kunden angeboten. Inzwischen kann dieses Angebot auch in ausgewählten Zügen der Deutschen Bahn oder auf einigen Flügen der Lufthansa genutzt werden. Ist man bereits Mobilfunk- oder Internetkunde der Telekom, ist eine Flatrate meistens bereits inklusive. Nur sollte man dann sein Passwort zur Hand haben. Ein HotSpot-Pass kann ebenfalls für Nicht-Telekom-Kunden gebucht werden. Die Abrechnung erfolgt über die normale Mobilfunkrechnung der Telekom oder direkt am Hotspot per Kreditkarte.

In seinem neuen Artikel legt Prof. Dr. Detken technische Voraussetzungen für Einrichtung eines WLAN-Hotspots dar. Anschließend erläutert er, welche rechtlichen Aspekte die Verbreitung des öffentlichen WLAN hemmen.

Der komplette Artikel, erschienen in der Ausgabe 11/2016 der NET-Fachzeitschrift, steht, wie gewohnt, kostenlos in unserem Download-Center für Sie zum Herunterladen bereit.

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