Neuer Artikel von Detken: Datenschutz in der Cloud - Lassen sich Privatsphäre und Daten-Hosting miteinander in Einklang bringen?

Immer mehr Unternehmen überlegen ihre Daten einem Cloud-Anbieter anzuvertrauen. Schließlich spart man dadurch Rechenzentren, Klimaanlagen und Stromverbrauch ein. Auch der Mangel an IT-Fachpersonal kann durch Cloud-Dienste abmildert werden. Warum also keine Auslagerung? Aber Vorsicht: es lauern Datenschutzverletzungen, zu langsame Internet-Anbindungen und Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit. Dieser Artikel soll daher den Trend in die Cloud kritisch beleuchten.

Deutschland hinkt in Sachen Cloud Computing dem internationalen Vergleich nach wie vor hinterher. Während man in anderen Ländern sehr viel offener mit diesem Thema umgeht, standen in Deutschland jahrelang die Risiken des Einsatzes im Vordergrund, die sich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit Mai 2018 noch vergrößert haben dürften. Laut Statistik der bitkom und KPMG (siehe Abbildung 1) hat sich die Nutzung von Cloud-Diensten aber inzwischen etabliert. So setzen zweidrittel der Unternehmen in Deutschland inzwischen auf Rechenleistung aus der Cloud und jedes fünfte Unternehmen plant bereits deren Einsatz. Bei Großunternehmen sprechen die Zahlen noch klarer in Richtung Cloud: hier nutzen bereits über 80% ihre Dienste aus der Wolke. Cloud Computing ist daher auch in Deutschland angekommen und wird rege genutzt. Doch wie sieht es hier mit der Einhaltung von Datenschutzrechten aus? Aus diesem Grund muss zuerst einmal die Frage nach der Cloud-Computing-Art gestellt werden.

Lesen Sie in dem neuen NET-Artikel von Dr. Detken mehr über den aktuellen Stand der Privatsphäre im Daten-Hosting.

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