Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Ausschließlichkeit
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn die DECOIT GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie uns sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
2. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
Es gelten die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sind solche Bedingungen und Zahlungsfristen nicht vereinbart, so sind alle Rechnungsbeträge 15 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug bei Lieferung zu zahlen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der DECOIT GmbH & Co. KG. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die DECOIT GmbH & Co. KG ist berechtigt, Teillieferungen (Dienstleistung, Software, Hardware) vorzunehmen. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise für erbrachte Dienstleistungen vor Ort. Spesen und Reisekosten werden im Falle von Serviceleistungen außerhalb Bremens über einen Radius von 40 km zusätzlich berechnet, wenn nichts anderes vereinbart wird.
4. Lieferung und Versand
Alle von uns genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die uns eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die DECOIT GmbH & Co. KG an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist die Lieferung erfüllen. Wird der DECOIT GmbH & Co. KG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind wir von der Lieferpflicht befreit. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart in unserem freien Ermessen liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich uns zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die DECOIT GmbH & Co. KG aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware uns verlässt.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware oder Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der DECOIT GmbH & Co. KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von uns. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der DECOIT GmbH & Co. KG stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und uns auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an uns abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der DECOIT GmbH & Co. KG unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und wir dieses genehmigen sollten, tritt der Kunde uns bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der DECOIT GmbH & Co. KG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
6. Haftungsbeschränkung
Die DECOIT GmbH & Co. KG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme von uns aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
7. Gewährleistungen für Hard- und Software
Die DECOIT GmbH & Co. KG gewährleistet, dass Hardware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Software wird der Kunde unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Software muss hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entsprechen. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist und keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Die Gewährleistung erlischt bei Reparaturversuchen des Käufers oder von ihm Beauftragter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde uns wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der DECOIT GmbH & Co. KG grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen uns entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
8. Vertraulichkeit, Beweisklausel und Schutzrechte
Die DECOIT GmbH & Co. KG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich“ zu versehen. Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der uns gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien. Ohne ausdrückliche Genehmigung der DECOIT GmbH & Co. KG ist es dem Käufer nicht gestattet, die von uns erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
9. Abnahme
Nach Installation, Konzeption und Prüfung teilen wir dem Kunden schriftlich mit, dass das gelieferte Produkt (Hardware, Software, Dienstleistung) in vollem Umfang funktionsfähig bzw. vollständig ist, und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde kann daraufhin das Produkt prüfen. Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der DECOIT GmbH & Co. KG, die Abnahme schriftlich gegenüber uns erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch den Kunden, so gilt die Abnahme dennoch als vorgenommen. Maßgeblich für den Fristanlauf ist der Zugang des Schreibens beim Kunden. Zahlt der Kunde nach Inbetriebnahme des Produkts die Vergütung ohne Beanstandung, so steht dies einer Abnahme des Produkts gleich. Die Abnahme kann wegen Vorliegen von unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Lieferung am Einsatzort erfüllt sind. Fehlende datenschutzrechtliche Voraussetzungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Eigentum, Urheberrechte und Quellcode
Die dem Kunden überlassene Software bzw. Konzepte verbleiben einschließlich der gesamten Dokumentation in unserem Eigentum. Die DECOIT GmbH & Co. KG bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen bzw. Konzepten einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen/Textpassagen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der DECOIT GmbH & Co. KG über und können anderen Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde uns eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von uns bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so sind wir für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.
11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Bremen. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DECOIT GmbH & Co. KG (Bremen) in der Bundesrepublik Deutschland. Ist Vertragspartner von uns kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.